Stand: 02/2010

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragspartner
1.1 Allen Angeboten und Verträgen des Auftragnehmers liegen ausschließlich diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zugrunde.

1.2 Ergänzungen, Abwandlungen oder sonstige Nebenabreden sind schriftlich festzuhalten. Die
Möglichkeit von mündlichen Nebenabreden wird dadurch nicht ausgeschlossen. Die schriftliche
Form kann nicht durch die elektronische Form ersetzt werden.

1.3 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem gegenüber einem öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen gemäß § 310 Abs. 1 BGB.

1.4 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Auftragnehmer vorgenommen wurden,
werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der
Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch
innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Auftragnehmer absenden.

1.5 Falls nichts anderes vereinbart, sind alle unsere Angebote freibleibend.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen,
individualvertraglichen Vereinbarung.

3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen
Auftrags oder Auftragsangebots zustande.

4. Leistungsumfang
4.1 Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert
aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

4.2 Der Auftragnehmer ist nur den Weisungen des Auftraggebers unterworfen.
Im Rahmen der Verantwortlichkeit des Auftraggebers hat der Auftragnehmer Beraterfunktion.
Diese Beraterfunktion befreit die Unternehmen nicht von ihrer ohnehin bestehenden
Verantwortung zur Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und die für den
Arbeitsschutz und die Unfallverhütung geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsanweisungen.

4.3 Die vorgenannte Beraterfunktion befreit die Vertragspartner ebenfalls nicht von ihrer
Abstimmungspflicht mit anderen Unternehmen entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift
„Allgemeine Vorschriften“ (VBG 1 § 6) sowie der entsprechenden Landesbauordnung.

4.4 Ist dem Auftragnehmer die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrages tatsächlich nicht
möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

4.5 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Aufgabe die erforderlichen
Unterlagen (z.B. aktuelle Terminpläne, Architektenpläne, Baubeschreibung u.ä.) sowie
Informationen rechtzeitig und kostenlos zur Verfuügung. Die Unterlagen sind vom Auftraggeber
während des Bauablaufes zu aktualisieren.

4.6 Die Vertragspartner verpflichten sich zur wechselseitigen, vertrauensvollen Zusammenarbeit und
werden sich über veränderte Projektbedingungen informieren.

5. Vergütung und Rechnungsstellung
5.1 Für die erbrachten Leistungen erhält der Auftragnehmer eine entsprechende
Vergütung gemäß Auftrag.

5.2 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage - soweit nicht anders vereinbart - nach Rechnungsstellung
ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Auftragnehmer ohne
weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Spitzenfinanzierungssatz
der Europäischen Zentralbank – sowie Mahn- und Bearbeitungsgebühren
zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

5.3 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch
des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr
in Höhe von 10 % des Selbstkostenpreises, mindestens jedoch 15,00 EUR berechnet.

5.4 Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer in
gesetzlich festgelegter Höhe von derzeit 19 %.

6. Mängelhaftung und sonstige Haftung
6.1 Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäß vereinbarte
Leistung, die im Rahmen der Sorgfaltspflicht zu vertreten ist. Bei eventuellen Mängelansprüchen
hat der Auftragnehmer ein Nachbesserungsrecht.

6.2 Der Auftragnehmer bestätigt auf Verlangen das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung.

6.3 Durch die vertragliche Tätigkeit des Auftragnehmers kann es zu Eingriffen in den Bauablauf oder
darüber hinaus sogar zu teilweisen oder vollständigen Einstellungen der Arbeiten kommen.
Unbeschadet Ziffer 6.4 ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

6.4 Für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund und ob vertraglich oder deliktisch, haftet der
Auftragnehmer nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit, des Inhabers / der Organe oder
leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei
Mängeln, die er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat. Bei schuldhafter
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei grober
Fahrlässigkeit nicht leitende Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt
auf den vertragstypisch, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind
ausgeschlossen.

6.5 Alle Ansprüche des Auftraggebers - aus welchen Rechtsgründen auch immer - verjähren nach
12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche gemäß vorstehender Ziffer 6.4 gelten die
gesetzlichen Fristen. Erbringt der Auftragnehmer die vertraglichen Leistungen an einem Bauwerk
und verursacht er dadurch dessen Mangelhaftigkeit, gelten ebenfalls die gesetzlichen Fristen.


7. Kündigung
7.1 Wird dem Auftraggeber die Erfüllung seiner Verpflichtung infolge eines nicht in seiner Person
liegenden Umstandes unmöglich, so kann der Auftragnehmer nur die Vergütung seiner bis bis
dahin vertragsgemäß erbrachten Leistung verlangen.

7.2 Wird dem Auftragnehmer die Erfüllung seiner Verpflichtung durch einen von ihm nicht zu
vertretenden Umstand unmöglich oder wird der Auftrag vorzeitig aufgrund eines Umstandes
gekündigt, den er nicht zu vertreten hat, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf die ganze
vertragliche Vergütung gemäß Ziffer 5 unter Abzug nachgewiesener ersparter Aufwendungen.

7.3 Der über eine bestimmte Zeit abgeschlossene Auftrag ist für beide Vertragspartner nicht
ordentlich kündbar. Das Recht zur fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon
unberührt.

7.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftrag ohne Einhaltung einer Frist
zu beenden, wenn:
- ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers beantragt wurde oder
- der Auftraggeber mit der Zahlung der Rechnung länger als 30 Kalendertage in Verzug ist

7.5 Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der
Auftragnehmer seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Kündigt
der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt 7.5 vor Beginn des Vertrages, ist der
Auftragnehmer für seinen Arbeitsausfall und den daraus entstehenden Schaden angemessen zu
entschädigen.

8. Leistungsunterbrechung und zusätzliche Leistungen
8.1 Die Vergütung gemäß Ziffer 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen basiert auf einer
Projektabwicklung, die von einer kontinuierlichen Leistungserbringung ausgeht. Verzögert sich
die Fertigstellung des Auftraggegenstandes um mehr als 30 Kalendertage über im Auftrag
genannten Endtermin hinaus, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Aufwands- und
Schadensersatz.

8.2 Werden durch den Auftraggeber zusätzliche Leistungen auf Stundenlohnnachweis beauftragt,
gelten die jeweils im Vertrag vereinbarten Stundenlohnsätze des Auftragnehmers während der
Kernarbeitszeit sowie die jeweiligen im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen
Überstundenzuschläge (25 % für jeder der ersten beiden Stunden, 50 % für jede weitere und
100 % für Sonn- und Feiertagsarbeit). Zuzüglich zu den vereinbarten Stundensätzen werden die
tatsächlich anfallenden Nebenkosten berechnet. Fahrkosten werden separat vergütet.

9. Leistungsänderungen
9.1 Bei nachträglichen Änderungen des Leistungsumfanges, die zu Zusatzleistungen des
Auftragnehmers führen, hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine angemessene zusätzliche
Vergütung.

9.2 Voraussetzung für einen zusätzlichen Vergütungsanspruch ist, dass der Auftragnehmer
erforderliche Zusatzleistungen dem Auftraggeber anzeigt.

10. Vertraulichkeit
10.1 Der Auftragnehmer wird alle Unterlagen und Erkenntnisse einschließlich Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse, die er vom Auftraggeber erhält, nur für die gemeinsam verfolgten Zwecke
verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse
gegenüber Dritten geheim halten, wenn der Auftraggeber sie als vertraulich bezeichnet oder an
ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat. Die Verpflichtung gilt nicht für Unterlagen
und Kenntnisse, die allgemein bekannt sind oder die bei Erhalt dem Auftragnehmer bereits
bekannt waren, ohne dass er zur Geheimhaltung verpflichtet war.

11. Geistiges Eigentum
11.1 Der Auftraggeber wird die im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Pläne, Zeichnungen,
Konzepte, Berechnungen und dergleichen nur für vereinbarten Zwecke verwenden.

12. Sicherungsrecht
12.1 Der Auftraggeber tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen schon jetzt alle - auch
künftig - entstehenden Forderungen aus den Werkverträgen mit seinem Auftraggeber ab
bezüglich der Baustellen, auf denen unser Vertrag gilt.
Wir nehmen die Abtretungserklärung hiermit an.
Auf unser Verlangen hat uns der Auftraggeber diese Forderungen einzeln nachzuweisen und
seinen Auftraggebern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe
der ausstehenden Forderungen nur an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst
dessen Auftraggeber von der Abtretung zu informieren und die Forderung einzuziehen. Wir
werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht
einziehen, so lange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Für den Fall,
dass der Auftraggeber an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine
jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Der Anspruch auf Herausgebe der
eingezogenen Beträge bleibt unberührt. Der Auftraggeber darf seine Forderungen gegen
seine jeweiligen Auftraggeber - ohne unsere Zustimmung - weder an Dritte abtreten noch
verpfänden noch mit seinem Auftraggeber ein Abtretungsverbot vereinbaren. Der Auftraggeber
hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte
unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu
übergeben und uns zur Last fallenden Interventionskosten zu tragen.

13. Gerichtsstand
13.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

13.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

13.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich
der Sitz des Auftragnehmers.

14. Salvatorische Klausel
14.1 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer
Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame
Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen
Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen
Vereinbarungen nicht zuwider läuft.